Was zahlt die gegnerische Versicherung bei Unfall:
Wichtige Fakten und Tipps

Inhaltsverzeichnis

Ein Autounfall ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch hohe Kosten verursachen. In solchen Fällen spielt die Frage eine entscheidende Rolle, wer für die entstandenen Schäden aufkommt und welche Leistungen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie umfassend und kompetent, was die gegnerische Versicherung bei einem Unfall zahlt.

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, sämtliche unfallbedingt entstandenen Schäden zu ersetzen, sofern der Unfallgegner die Schuld trägt. Dazu gehören sowohl Schäden am Fahrzeug als auch Personenschäden, Schmerzensgeld und entstandene Kosten, wie beispielsweise Anwaltskosten und Gutachterkosten. Es ist jedoch wichtig, zu wissen, wie man nach einem Unfall vorgeht, um einen korrekten Schadenersatzanspruch geltend zu machen und möglichen Problemen vorzubeugen.

Rechtliche Unterstützung bei Verkehrsunfällen

  • Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Unfallgegner schuldig ist
  • Sowohl Fahrzeugschäden als auch Personenschäden und entstandene Kosten werden abgedeckt
  • Korrektes Vorgehen nach einem Unfall ist wichtig, um Ansprüche geltend zu machen

Grundlagen der Versicherungsleistungen nach einem Unfall

Die gesetzlichen Grundlagen für die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall in Deutschland finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Kraftfahrzeuge. Sie dient dazu, berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter aus einem Verkehrsunfall abzudecken.

Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Bei Kfz-Versicherungen gibt es zwei Hauptarten: die Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die ein Fahrer mit seinem Fahrzeug bei anderen Verkehrsteilnehmern oder Sachen verursacht hat. Die eigene Kaskoversicherung hingegen erstattet Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig davon, ob der Versicherte den Unfall verschuldet hat oder nicht. Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherung: die Teil- und Vollkaskoversicherung.

 

VersicherungsartSchutzumfang
HaftpflichtversicherungSchäden an Dritten (Personen, Sachen)
TeilkaskoversicherungSchäden am eigenen Fahrzeug durch Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch usw.
VollkaskoversicherungAlle Leistungen der Teilkasko + selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus

Überblick über typische Schadensarten

Im Falle eines Unfalls kommen verschiedene Schadensarten in Betracht, die von der gegnerischen Versicherung gedeckt werden können. Dazu zählen unter anderem:

  • Reparaturkosten: Die Kosten zur Wiederherstellung des Fahrzeugs.
  • Schmerzensgeld: Bei Personenschäden zahlt die gegnerische Versicherung Schmerzensgeld, dessen Höhe sich nach den Verletzungen und anderen Faktoren richtet.
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung: Wenn das eigene Fahrzeug nicht nutzbar ist, kann die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung übernehmen.
  • Gutachterkosten: Die Kosten für einen Gutachter zur Feststellung der Schadenshöhe werden in der Regel ebenfalls von der Versicherung getragen.
  • Rechtsanwaltskosten: Bei einem fremdverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Anwalt.

Wir von der Kanzlei Krieger in Paderborn beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Welche Schäden und Kosten werden übernommen?

Bei einem Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle relevanten Kosten und Schäden, die dem Geschädigten durch den Unfall entstanden sind. Im Folgenden erläutern wir, welche Schäden und Kosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Die gegnerische Versicherung übernimmt die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug. Bei Bagatellschäden (z.B. Blechschäden bis ca. 750 Euro) reicht ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturrechnung der Werkstatt als ausreichender Nachweis. Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen Sachverständigen mit der genauen Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen. Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand. Hierbei handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Mietwagenkosten

Während der Reparaturzeit oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei einem Totalschaden können Mietwagenkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Alternativ kann ein Ausgleich in Geld erfolgen, dies nennt man Nutzungsausfallentschädigung.

Schmerzensgeld bei Verletzungen

Wenn der Unfall zu Verletzungen geführt hat, hat der Geschädigte gegebenenfalls Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses dient als finanzieller Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen.

Ausfallzeiten und Verdienstausfall

Im Falle von Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Unfalls kann der Geschädigte eine Entschädigung für den Verdienstausfall verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gehalt und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Behandlungs- und Rehabilitationskosten

Die gegnerische Versicherung übernimmt auch die Kosten für notwendige Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen infolge des Unfalls, um die Gesundheit des Geschädigten bestmöglich wiederherzustellen.

Sachschäden

Zuletzt übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für beschädigte Gegenstände im Fahrzeug. Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine ausführliche Dokumentation und ggf. der Nachweis des entstandenen Schadens erforderlich ist.

Bei Fragen oder Unklarheiten ist es ratsam, sich an eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei, wie uns, zu wenden.

Verfahrensweise nach einem Unfall

Schritte nach dem Unfall

Nach einem Unfall ist es wichtig, dass wir ruhig bleiben und den Unfallort sichern. Wenn es Verletzte gibt, müssen wir Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst sowie die Polizei verständigen. Ist der Unfall nicht schwerwiegend, sollten wir möglichst schnell Fotos von der Unfallsituation, den Fahrzeugen, den Fahrzeugteilen und der Umgebung machen, um den Unfallhergang und die Schäden zu dokumentieren.

Wichtigkeit der Dokumentation

Eine umfangreiche Dokumentation ist entscheidend dafür, dass wir gegenüber der gegnerischen Versicherung unsere Ansprüche durchsetzen können. Dazu gehören:

  • Unfallbericht: Wer? Was? Wann? Wo? sind wichtige Punkte.
  • Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen: Namen, Adressen, Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsdaten.
  • Gutachten: Möglicherweise benötigen wir auch einen Gutachter für die Erstellung eines Gutachtens.
  • Schäden: Detaillierte Fotos der Schäden helfen uns dabei, den Umfang und den Wert des Schadens festzustellen.

Tipps für die Schadensmeldung

Bei der Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung ist es wichtig, dass wir ganz genau die Unfallumstände schildern und alle relevanten Unterlagen einreichen. Hier ein paar Tipps:

  1. Sachlich und konkret bleiben.
  2. Den genauen Unfallhergang schildern.
  3. Der Schadensmeldung die gesammelten Unterlagen beifügen.
  4. Eine angemessene Frist für die Regulierung des Schadens setzen.

Unfallschaden: Prozess der Schadensregulierung

Nach der Meldung des Schadens wird die gegnerische Versicherung prüfen, ob und in welchem Umfang sie den Schaden übernimmt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Hier sind die wichtigsten Schritte der Schadensregulierung:

  1. Die Versicherung beauftragt möglicherweise einen Gutachter zur Begutachtung des Schadens.
  2. Auf Basis des Gutachtens prüft die Versicherung, welche Kosten sie übernimmt (z.B. Reparaturkosten, Schadenersatz, Mietwagenkosten, Gutachterkosten).
  3. Man erhält ein Angebot der Versicherung zur Schadensregulierung.
  4. Man kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Bei Uneinigkeit ist der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht hilfreich. Wir stehen Ihnen gerne als Anwalt zur Seite.
  5. Nach Einigung übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur in der vereinbarten Werkstatt und die weiteren vereinbarten Schadenspositionen.

Verfahrensweise nach einem Unfall

Schritte nach dem Unfall

Nach einem Unfall ist es wichtig, dass wir ruhig bleiben und den Unfallort sichern. Wenn es Verletzte gibt, müssen wir Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst sowie die Polizei verständigen. Ist der Unfall nicht schwerwiegend, sollten wir möglichst schnell Fotos von der Unfallsituation, den Fahrzeugen, den Fahrzeugteilen und der Umgebung machen, um den Unfallhergang und die Schäden zu dokumentieren.

Wichtigkeit der Dokumentation

Eine umfangreiche Dokumentation ist entscheidend dafür, dass wir gegenüber der gegnerischen Versicherung unsere Ansprüche durchsetzen können. Dazu gehören:

  • Unfallbericht: Wer? Was? Wann? Wo? sind wichtige Punkte.
  • Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen: Namen, Adressen, Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsdaten.
  • Gutachten: Möglicherweise benötigen wir auch einen Gutachter für die Erstellung eines Gutachtens.
  • Schäden: Detaillierte Fotos der Schäden helfen uns dabei, den Umfang und den Wert des Schadens festzustellen.

Tipps für die Schadensmeldung

Bei der Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung ist es wichtig, dass wir ganz genau die Unfallumstände schildern und alle relevanten Unterlagen einreichen. Hier ein paar Tipps:

  1. Sachlich und konkret bleiben.
  2. Den genauen Unfallhergang schildern.
  3. Der Schadensmeldung die gesammelten Unterlagen beifügen.
  4. Eine angemessene Frist für die Regulierung des Schadens setzen.

Unfallschaden: Prozess der Schadensregulierung

Nach der Meldung des Schadens wird die gegnerische Versicherung prüfen, ob und in welchem Umfang sie den Schaden übernimmt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Hier sind die wichtigsten Schritte der Schadensregulierung:

  1. Die Versicherung beauftragt möglicherweise einen Gutachter zur Begutachtung des Schadens.
  2. Auf Basis des Gutachtens prüft die Versicherung, welche Kosten sie übernimmt (z.B. Reparaturkosten, Schadenersatz, Mietwagenkosten, Gutachterkosten).
  3. Man erhält ein Angebot der Versicherung zur Schadensregulierung.
  4. Man kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Bei Uneinigkeit ist der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht hilfreich. Wir stehen Ihnen gerne als Anwalt zur Seite.
  5. Nach Einigung übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparatur in der vereinbarten Werkstatt und die weiteren vereinbarten Schadenspositionen.

Häufige Probleme und wie Kanzlei Krieger helfen kann

Nach einem Unfall gibt es oft Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Schadensersatzansprüche. Einige dieser Probleme können sein:

  • Die gegnerische Versicherung zahlt nicht oder nur teilweise: In manchen Fällen kann die gegnerische Versicherung sich weigern, die vollen Reparaturkosten oder andere Schadensersatzansprüche zu übernehmen.
  • Die gegnerische Versicherung akzeptiert das Gutachten nicht: Hier kann es vorkommen, dass die Versicherung das Gutachten ablehnt oder ihr eigenes Gutachten erstellt, welches meist niedrigere Kosten ausweist.
  • Unklare Schuldfrage: Manchmal ist es schwer festzustellen, wer die Schuld am Unfall trägt. Dies kann die Abwicklung des Schadensersatzes erschweren.

Hilfe durch Kanzlei Krieger

In solchen Fällen können wir als Anwalt helfen. Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei haben wir Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten, die sich fragen, was die gegnerische Versicherung bei einem Unfall zahlt.

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir helfen unseren Mandanten, ihre rechtmäßigen Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dazu gehören zum Beispiel die Reparaturkosten, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfallentschädigung.
  • Fachliche Begutachtung: Wir können dafür sorgen, dass ein unabhängiger Gutachter den Schaden beurteilt, um eine korrekte und fachkundige Einschätzung der Reparaturkosten und des Sachwertverlusts zu erhalten.
  • Anwaltskosten: In vielen Fällen ist es möglich, dass die gegnerische Versicherung auch unsere Anwaltskosten übernimmt, wenn wir unsere Mandanten erfolgreich vertreten.

Wir stehen unseren Mandanten zur Seite, um ihre Rechte und Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel alle unfallbedingten Schäden. Bei einem Totalschaden bedeutet das, dass die Versicherung die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs oder den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet.

Die Dauer der Regulierung des Unfallschadens durch die gegnerische Versicherung kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sollte die Versicherung innerhalb von wenigen Wochen nach dem Unfall eine Entscheidung über die Schadensregulierung treffen. Allerdings kann es in komplexeren Fällen auch länger dauern.

Nach einem Unfall ist es wichtig, die gegnerische Versicherung über den Vorfall zu informieren. Dabei sollten Sie alle relevanten Informationen zum Unfall wie Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligte Fahrzeuge, sowie persönliche Daten wie Namen und Kontaktdaten der Unfallbeteiligten angeben.

Um die Versicherungsdaten der gegnerischen Partei zu erhalten, sollten Sie die gegnerische Person nach ihrem Versicherungsschein fragen. Falls die gegnerische Person nicht kooperiert, können Sie auch die Polizei kontaktieren, die Ihnen bei der Ermittlung der Versicherungsdaten helfen kann.

Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, sollten Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und die Schäden bei Ihrer Vollkaskoversicherung, falls vorhanden, melden. Sie sollten alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitstellen, um eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung zu ermöglichen.

Als Unfallopfer können Sie eine Reihe von Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Dazu zählen unter anderem Schadensersatz für die Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, Mietwagenkosten, Gutachterkosten und Anwaltskosten. In einigen Fällen können auch Schmerzensgeld oder sonstige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

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