Unverschuldeter Unfall Anwalt nehmen

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Über 10 Jahre Erfahrung

Hohe Erfolgsquote

Top bewertet von Mandanten

In 3 Schritten zu Ihrem Recht!

Kontakt

Nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf, indem Sie uns über unsere Website oder telefonisch Ihren Unfall melden. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und melden uns innerhalb von 24 Stunden nach der Kontaktaufnahme bei Ihnen.

Strategie­entwicklung

Im zweiten Schritt erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie, um Ihre individuellen Rechte und Ansprüche nach dem Unfall zu wahren. Dabei achten wir auf die Besonderheiten Ihres Falls und bieten maßgeschneiderte Lösungen an.

Durch­setzung

Als letzter Schritt setzen wir die entwickelte Strategie in die Tat um und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner. Wir kämpfen dafür, dass Sie den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

In welchen Situationen sind wir als Kanzlei Krieger für Sie da?

Unfälle passieren leider allzu oft im Straßenverkehr. Ein unverschuldeter Unfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem Sie als Unfallbeteiligter keine Schuld trifft. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Sie unverschuldet in einen Unfall geraten können:

  • Auffahrunfälle
  • Vorfahrtsverletzungen
  • Unfälle beim Abbiegen
  • Parkplatzunfälle
  • Zusammenstöße mit Fußgängern oder Radfahrern
  • Unfälle durch plötzliche Hindernisse oder schlechte Straßenverhältnisse

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Wir als Rechtsanwalt unterstützen Sie bei der Geltendmachung verschiedener Schadensarten wie:

  • Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • und weitere

Unsere Expertise umfasst die folgenden Bereiche:

Schadensersatz­ansprüche

Wir helfen Ihnen dabei, Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dazu gehören u.a. die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und sonstige Aufwendungen.

Schmerzens­geld

Bei Verletzungen infolge eines unverschuldeten Unfalls haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung.

Regulierung mit der Versicherung

Ein wichtiger Aspekt bei der Abwicklung eines unverschuldeten Unfalls ist die Kommunikation und Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Oftmals zahlen diese nur einen Teil des Schadenersatzes oder stellen sich quer bei der Regulierung. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und kümmern uns um eine angemessene und zügige Abwicklung

Sicher durch jede Kurve -
Kanzlei Krieger, Ihr Partner für Unfallrecht

Adresse

Johannesweg 2
33106 Paderborn

E-Mail

info@verkehrsrecht-krieger.de

Telefon

05251 - 284 72 10

Warum sind wir die Richtigen?

Unterstützung nach Unfall

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung zu vertreten.

Berechnung der Haftungsquote

Wir ermitteln die korrekte Haftungsverteilung basierend auf den Umständen des Unfalls und den geltenden Gesetzen.

Gutachten

Wir helfen Ihnen bei der Wahl des Sachverständigen, um die Sachlage aufzuklären und Ihre Ansprüche zu sichern.

Mietwagenkosten

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Ersatz der Mietwagenkosten durch und achten darauf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Schadensersatz

Wir kämpfen dafür, Ihnen den Schadensersatz zuzusichern, der Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten für den Geschädigten. Dies liegt am Prinzip der Chancengleichheit.

In Deutschland müssen Schadensersatzansprüche in der Regel innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben, geltend gemacht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich rechtlichen Rat einzuholen.

Schmerzensgeldansprüche können entstehen, wenn Sie infolge des Unfalls körperliche oder seelische Schmerzen erlitten haben. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Verletzungen und der Dauer der Beeinträchtigung.

Nach einem Unfall ist es wichtig, dass Sie zunächst für Ihre Sicherheit und die der anderen Beteiligten sorgen. Sichern Sie die Unfallstelle ab, rufen Sie bei Bedarf die Polizei und notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie etwaiger Zeugen. Fotos vom Unfallort können später als Beweismittel dienen. Kontaktieren Sie anschließend einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Rechte zu wahren.

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie so früh wie möglich einen Anwalt einschalten, idealerweise direkt nach dem Unfall. Ein Anwalt kann Sie von Beginn an rechtlich beraten, Ihre Ansprüche sichern und dafür sorgen, dass Sie keine Fristen versäumen. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist besonders wichtig, um Beweise zu sichern, Ihre Rechte gegenüber Versicherungen effektiv zu vertreten und um sicherzustellen, dass Sie den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das Ihnen zusteht. Ein Anwalt hilft Ihnen auch dabei, Fehler im Umgang mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden, die Ihre Ansprüche gefährden könnten.

In diesem Fall kann die eigene Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) möglicherweise eine Deckung für den entstandenen Schaden bieten. Dies sollte mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden.

In einer Ersteinschätzung werden die Umstände des Unfalls und die daraus resultierenden Ansprüche besprochen. Hierbei erhalten Sie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche.

Die Kosten für die Beratung sind abhängig vom individuellen Fall und den damit verbundenen Aufgaben. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie nach der Ersteinschätzung. Die Abwicklung eines Haftpflichtschadens ist für Sie in der Regel kostenlos.

Bei Kanzlei Krieger ist uns bewusst, wie wichtig schnelle und effiziente Kommunikation für unsere Mandanten ist. Deshalb streben wir danach, Ihnen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu geben. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase Ihres Falles unterstützt fühlen und zügig die notwendige rechtliche Beratung erhalten, die Sie benötigen.

Nach der Ersteinschätzung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vom Unfallverursacher oder auch vor Gericht.