Unverschuldeter Unfall Anwalt nehmen
- Spezialisten für Verkehrsunfälle mit Haftpflichtschaden
- Umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche
- Individuelle und effiziente Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Über 10 Jahre Erfahrung
Hohe Erfolgsquote
Top bewertet von Mandanten
In 3 Schritten zu Ihrem Recht!
Kontakt
Nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf, indem Sie uns über unsere Website oder telefonisch Ihren Unfall melden. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und melden uns innerhalb von 24 Stunden nach der Kontaktaufnahme bei Ihnen.
Strategieentwicklung
Im zweiten Schritt erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie, um Ihre individuellen Rechte und Ansprüche nach dem Unfall zu wahren. Dabei achten wir auf die Besonderheiten Ihres Falls und bieten maßgeschneiderte Lösungen an.
Durchsetzung
Als letzter Schritt setzen wir die entwickelte Strategie in die Tat um und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner. Wir kämpfen dafür, dass Sie den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
In welchen Situationen sind wir als Kanzlei Krieger für Sie da?
Unfälle passieren leider allzu oft im Straßenverkehr. Ein unverschuldeter Unfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem Sie als Unfallbeteiligter keine Schuld trifft. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Sie unverschuldet in einen Unfall geraten können:
- Auffahrunfälle
- Vorfahrtsverletzungen
- Unfälle beim Abbiegen
- Parkplatzunfälle
- Zusammenstöße mit Fußgängern oder Radfahrern
- Unfälle durch plötzliche Hindernisse oder schlechte Straßenverhältnisse
Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Wir als Rechtsanwalt unterstützen Sie bei der Geltendmachung verschiedener Schadensarten wie:
- Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- und weitere
Unsere Expertise umfasst die folgenden Bereiche:
Schadensersatzansprüche
Wir helfen Ihnen dabei, Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dazu gehören u.a. die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und sonstige Aufwendungen.
Schmerzensgeld
Bei Verletzungen infolge eines unverschuldeten Unfalls haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung.
Regulierung mit der Versicherung
Ein wichtiger Aspekt bei der Abwicklung eines unverschuldeten Unfalls ist die Kommunikation und Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Oftmals zahlen diese nur einen Teil des Schadenersatzes oder stellen sich quer bei der Regulierung. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und kümmern uns um eine angemessene und zügige Abwicklung
Sicher durch jede Kurve -
Kanzlei Krieger, Ihr Partner für Unfallrecht
Adresse
Johannesweg 2
33106 Paderborn
info@verkehrsrecht-krieger.de
Telefon
05251 - 284 72 10
Warum sind wir die Richtigen?
Unterstützung nach Unfall
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung zu vertreten.
Berechnung der Haftungsquote
Wir ermitteln die korrekte Haftungsverteilung basierend auf den Umständen des Unfalls und den geltenden Gesetzen.
Gutachten
Wir helfen Ihnen bei der Wahl des Sachverständigen, um die Sachlage aufzuklären und Ihre Ansprüche zu sichern.
Mietwagenkosten
Wir setzen Ihre Ansprüche auf Ersatz der Mietwagenkosten durch und achten darauf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Schadensersatz
Wir kämpfen dafür, Ihnen den Schadensersatz zuzusichern, der Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 51 Bewertungen Nina Harbaum2023-12-20 Die Kanzlei Krieger hat nach unserem unverschuldeten Autounfall alles schnell und reibungslos für uns geregelt . Wir hatten keinerlei Probleme mit der Kostenübernahme. Vielen Dank nochmal . Sehr zu empfehlen! Lennart Wils2023-10-17 Durch einen fremdverschuldeten Unfall herrschte Uneinigkeit zwischen unserem Kfz-Sachverständigen und der gegnerischen Versicherung. Der Prozess zog sich ein bisschen, aber die Kanzlei Krieger hat uns ständig über den Stand der Dinge informiert. Am Ende haben wir bekommen, was uns zustand. Die Kanzlei ist uneingeschränkt zu empfehlen! Monika Bozionek2023-09-12 Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle Arbeit. Die Kanzlei hat mir immer das Gefühl gegeben, bei der Richtigen zu sein: Sehr kompetent, schnell und engagiert. Ich fühlte mich daher rundum gut aufgehoben. Absolut empfehlenswert! Jürgen Bendig2023-08-21 Sicher,souverän Alles perfekt erledigt von dieser Kanzlei Es wurde alles zu meinen Wünschen erledigt Zu 100% super Kanzlei Doug Heffernan2023-08-14 Der Name ist hier Programm! Werde die Kanzlei Krieger definitiv wieder in Anspruch nehmen! Alles sehr entspannt und stressfrei gelaufen. Sebastian Reithe2023-04-27 Sehr zu Frieden sehr gute Kommunikation ich kann sie nur weiter empfehlen Scarlett Riecke2023-04-21 Ich kann die Kanzlei zu 100% weiterempfehlen! 👍 Vielen Dank für alles! Birintan Raviranjan2023-04-20 Die Kanzlei Krieger kann ich absolut weiterempfehlen. Da bei meinem Versicherungsschaden die gegnerische Partei den Wert des Gutachtens nicht anerkennen wollte, übergab ich die Sache der Kanzlei Krieger. Nach nur 3 Wochen ist der Fall abgeschlossen und ich bin sehr zufrieden. Wie gesagt, kann ich nur weiterempfehlen! Anton Meise2023-03-27 Die Kanzlei Krieger hat mich in einem PKW Schadensfall vertreten. Es war ein für mich ein "Rundumsorglospaket"! Sehr netter Kontakt, absolut zeitnahe Umsetzung und ein super Resultat! Ich hoffe nicht, dass es erforderlich ist, aber bei etwaigem Bedarf sehr gerne wieder! Vielen Dank Kanzlei Team Krieger !!
Häufig gestellte Fragen
In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten für den Geschädigten. Dies liegt am Prinzip der Chancengleichheit.
In Deutschland müssen Schadensersatzansprüche in der Regel innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben, geltend gemacht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich rechtlichen Rat einzuholen.
Schmerzensgeldansprüche können entstehen, wenn Sie infolge des Unfalls körperliche oder seelische Schmerzen erlitten haben. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Verletzungen und der Dauer der Beeinträchtigung.
Nach einem Unfall ist es wichtig, dass Sie zunächst für Ihre Sicherheit und die der anderen Beteiligten sorgen. Sichern Sie die Unfallstelle ab, rufen Sie bei Bedarf die Polizei und notieren Sie sich die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie etwaiger Zeugen. Fotos vom Unfallort können später als Beweismittel dienen. Kontaktieren Sie anschließend einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Rechte zu wahren.
Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie so früh wie möglich einen Anwalt einschalten, idealerweise direkt nach dem Unfall. Ein Anwalt kann Sie von Beginn an rechtlich beraten, Ihre Ansprüche sichern und dafür sorgen, dass Sie keine Fristen versäumen. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist besonders wichtig, um Beweise zu sichern, Ihre Rechte gegenüber Versicherungen effektiv zu vertreten und um sicherzustellen, dass Sie den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das Ihnen zusteht. Ein Anwalt hilft Ihnen auch dabei, Fehler im Umgang mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden, die Ihre Ansprüche gefährden könnten.
In diesem Fall kann die eigene Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) möglicherweise eine Deckung für den entstandenen Schaden bieten. Dies sollte mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden.
In einer Ersteinschätzung werden die Umstände des Unfalls und die daraus resultierenden Ansprüche besprochen. Hierbei erhalten Sie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche.
Die Kosten für die Beratung sind abhängig vom individuellen Fall und den damit verbundenen Aufgaben. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie nach der Ersteinschätzung. Die Abwicklung eines Haftpflichtschadens ist für Sie in der Regel kostenlos.
Bei Kanzlei Krieger ist uns bewusst, wie wichtig schnelle und effiziente Kommunikation für unsere Mandanten ist. Deshalb streben wir danach, Ihnen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu geben. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase Ihres Falles unterstützt fühlen und zügig die notwendige rechtliche Beratung erhalten, die Sie benötigen.
Nach der Ersteinschätzung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vom Unfallverursacher oder auch vor Gericht.