Kürzung des Sachverständigenhonorars

Inhaltsverzeichnis

Die Kürzung des Sachverständigenhonorars ist ein immer wieder auftretendes Thema. Als Experte in diesem Bereich sind wir von der Kanzlei Krieger in der Lage, Sie als Sachverständigen bei Fragestellungen zum Thema Honorarkürzungen kompetent zu unterstützen und Ihnen zur Seite zu stehen. In diesem Artikel erklären wir, warum die Kürzung des Sachverständigenhonorars von Versicherungen häufig vorgenommen wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei eine Rolle spielen.

Probleme entstehen insbesondere, wenn Versicherungen die von einem Sachverständigen für seine Gutachtenerstellung berechneten Kosten willkürlich und ohne nachvollziehbare Begründung kürzen. Betroffene Sachverständige sehen sich dann mit Forderungen konfrontiert, die möglicherweise rechtlich nicht haltbar sind. Hier setzt unsere Arbeit an: Wir prüfen den Sachverhalt und helfen Ihnen dabei, Ihr rechtmäßiges Honorar zu erhalten und Ihren Anspruch durchzusetzen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Kürzung des Sachverständigenhonorars ist ein immer wiederkehrendes Thema 
  • Versicherungen kürzen häufig die berechneten Kosten ohne nachvollziehbare Begründung
  • Zusammenarbeit mit Kanzlei Krieger hilft, rechtmäßiges Honorar zu erhalten und Ansprüche durchzusetzen

Problematik der Kürzung des Sachverständigenhonorars

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass das Sachverständigenhonorar gekürzt wird. Das kann verschiedene Gründe haben und unterschiedliche Auswirkungen auf den Sachverständigen haben. Eine Kürzung des Honorars kann beispielsweise bei der Abrechnung im Rahmen eines Verkehrsunfalls vorgenommen werden, wenn die Versicherung nicht den gesamten Betrag erstatten möchte. Eine Kürzung kann jedoch auch aufgrund von rechtlichen Bestimmungen erfolgen.

Beispiele typischer Kürzungssituationen

Ein Beispiel für eine Situation, in der eine Kürzung des Sachverständigenhonorars vorgenommen wird, ist die Nichtmitgliedschaft in einem Verband wie dem BVSK. Dabei kann es zu einer Kürzung kommen, weil der Sachverständige nicht Mitglied in einem vergleichbaren Verband ist.

In anderen Fällen kann die Kürzung aufgrund des Umstands erfolgen, dass das Honorar des Sachverständigen als Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten dient. In diesen Fällen wird das Honorar anhand der Schadenshöhe pauschaliert. Zudem wird in einigen Fällen die Zahlung des Sachverständigenhonorars vollständig abgelehnt mit der Begründung, das Gutachten sei unbrauchbar und nicht Gegenstand der Regulierungsentscheidung gewesen.

Auswirkungen auf Sachverständige

Die Auswirkungen einer Kürzung des Sachverständigenhonorars können für den Sachverständigen gravierend sein, da sie eine finanzielle Einbuße darstellen. Eine Kürzung kann dazu führen, dass der Sachverständige für seinen Aufwand oder seine Expertise nicht angemessen entlohnt wird.

In solchen Fällen empfehlen wir, sich an eine Kanzlei wie uns zu wenden, welche Sachverständige unterstützt, wenn es um unrechtmäßige Kürzungen oder Nichtzahlung des Sachverständigenhonorars geht.

Rechtlicher Rahmen

Bei der Kürzung des Sachverständigenhonorars geht es um die Frage, inwieweit die in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Sachverständigenhonorar tragen muss. Im Folgenden wird auf die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung eingegangen, um den rechtlichen Rahmen abzustecken.

Gesetzliche Regelungen

Maßgeblich für eine Kürzung des Sachverständigenhonorars sind die §§ 249 und 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In § 249 BGB ist der Grundsatz der Naturalrestitution geregelt, der besagt, dass der Schädiger verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Im Rahmen der §§ 249 und 254 BGB ist für den Geschädigten also entscheidend, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das geltend gemachte Honorar unüblich und überhöht ist.

Die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten ist laut Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 25.11.2015, Az. 29 C 2135/15 (21)) allenfalls dann zu verneinen, wenn für den Geschädigten erkennbar war, dass diese überhöht oder willkürlich berechnet worden sind.

Bei der Ermittlung des angemessenen Sachverständigenhonorars wird oft auf die aktuelle Umfrage des BVSK (Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen) oder das JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) zurückgegriffen. Demnach orientiert sich die Vergütung an einem Gebührenrahmen, der sich aus der Höhe des Streitwerts ergibt.

Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Frage der Kürzungen des Sachverständigenhonorars behandelt. So hat der BGH beispielsweise in seinem Urteil vom 26.4.2016 – VI ZR 50/15 festgestellt, dass die Rechnung, die von dem Geschädigten bereits bezahlt wurde, eine entsprechende Indizwirkung zukommt. Dies bedeutet, dass die Kürzung des Sachverständigenhonorars nicht ohne Weiteres erfolgen darf.

In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf Pauschalierung des Sachverständigenhonorars anhand der Schadenshöhe interessant. Der BGH stellt klar, dass das Honorar des Sachverständigen als Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten dient.

Wie Kanzlei Krieger helfen kann

Als Experten stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Kürzung des Sachverständigenhonorars geht. Wir vertreten Sachverständige, die von einer unrechtmäßigen Kürzung des Honorars betroffen sind. Dank unserer umfangreichen Erfahrung im Umgang mit Versicherern kennen wir die beste Herangehensweise, um Ihren Ansprüchen Geltung zu verschaffen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zur Rechtslage bezüglich Sachverständigenhonorars
  • Prüfung der Forderungen von Versicherern auf Berechtigung
  • Vertretung vor Gericht, falls erforderlich

Vorgehensweise bei Honorarkürzungen

Bei Auseinandersetzungen bezüglich der Kürzung des Sachverständigenhonorars gehen wir systematisch vor:

  1. Analyse des Gutachtens: Wir prüfen das vorliegende Gutachten auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit.
  2. Überprüfung der Rechnung: Wir stellen sicher, dass die Rechnung des Sachverständigen korrekt ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  3. Kommunikation mit dem Versicherer: Wir setzen uns mit dem Versicherer in Verbindung und präsentieren unsere Argumente gegen die Kürzung des Honorars.
  4. Rechtliche Vertretung: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Gericht.

 

Durch unsere fachliche Expertise und unseren klaren Vortrag können wir Sachverständigen helfen, ihr angemessenes Honorar zu erhalten und gerechtfertigte Forderungen durchzusetzen. Uns ist bewusst, wie wichtig ein fairer Ausgleich für die erbrachten Leistungen ist, und wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Vorteile der Zusammenarbeit mit Kanzlei Krieger

Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei Krieger bietet viele Vorteile für Sachverständige, die in Fragen der Kürzung des Sachverständigenhonorars Unterstützung suchen. Hier sind einige der wichtigsten Gründe, warum wir die richtige Wahl sind:

  1. Qualifikation: Wir verfügen nicht nur über umfassende Kenntnisse des Verkehrsrechts, sie sind auch auf Fragen des Sachverständigenhonorars spezialisiert. Wir setzen uns mit Engagement und Expertise für unsere Mandanten ein und sind daher bestens vorbereitet, um Sie bei rechtlichen Problemen bezüglich Ihres Honorars zu unterstützen.

  2. Erfahrung: Kanzlei Krieger hat eine langjährige Praxis im Umgang mit Fällen, die sich auf Kürzung des Sachverständigenhonorars beziehen. Dies ermöglicht uns eine kompetente und zielorientierte Beratung und Vertretung für Sachverständige.

  3. Erfolgsquote: Unsere Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Honorarkürzungen spricht für sich. Wir sind stolz darauf, dass wir viele unserer Mandanten erfolgreich vertreten haben und ihre berechtigten Forderungen durchsetzen konnten.

  4. Faire und transparente Kosten: Wir verstehen, dass Sachverständigenkosten ein wichtiges Thema sind, deshalb halten wir unsere Gebühren sowohl fair als auch transparent. Sie erhalten von uns eine klare Darstellung der entstehenden Kosten, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.

  5. Vereidigte Sachverständige: Sollten Sie bereits als vereidigter Sachverständiger tätig sein, können wir Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihnen dabei helfen, Ihre Leistungen und Pflichten als solcher rechtssicher zu erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit Kanzlei Krieger ist ein sicherer Weg, um sachkundige und erfahrene Unterstützung im Bereich der Kürzung des Sachverständigenhonorars zu erhalten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und eine Beratung zu vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Eine unrechtmäßige Kürzung des Sachverständigenhonorars liegt vor, wenn Versicherungen oder andere Auftraggeber die vereinbarte Vergütung für die erbrachten Leistungen eines Sachverständigen ohne rechtlich stichhaltige Gründe reduzieren. Dies kann aufgrund von Interpretationsunterschieden bezüglich des Umfangs der Leistungen oder der Angemessenheit der berechneten Kosten geschehen.

Sie können gegen die Kürzung Ihres Honorars vorgehen, wenn Sie nachweisen können, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Konditionen entsprechen und die geforderten Honorare den üblichen Sätzen oder den vertraglich festgelegten Preisen entsprechen. Insbesondere wenn die Kürzung willkürlich oder ohne klare Begründung erfolgt, besteht Handlungsbedarf.

Zunächst sollten Sie die Kürzung genau prüfen und den Grund für die Kürzung beim Auftraggeber erfragen. Dokumentieren Sie Ihre Leistungen detailliert und sammeln Sie Beweise, die Ihre Forderungen unterstützen. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen zu können.

Ja, auch wenn Sie bereits einen Teil des Honorars akzeptiert haben, können Sie unter Umständen den Restbetrag einfordern. Wichtig ist, dass Sie dies innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen tun und klarstellen, dass die Teilannahme unter Vorbehalt erfolgte.

Sie können zunächst eine formelle Zahlungsaufforderung an den Auftraggeber senden. Bleibt dies erfolglos, ist der nächste Schritt oft eine außergerichtliche Einigung. Sollte auch dies scheitern, können Sie eine Klage einreichen. Ein spezialisierter Anwalt wie wir kann Sie durch diesen Prozess führen und Ihre Chancen auf Erfolg maximieren.

Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, einschließlich Ihr Gutachten, Ihre Rechnung, die Auftragsbestätigung, detaillierte Rechnungen, Nachweise über bereits geleistete Zahlungen, Korrespondenz bezüglich der Auftragsabwicklung und der Honorarkürzung. Diese Dokumente sind entscheidend, um Ihre Ansprüche zu untermauern und Ihre Position zu stärken.

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